• Investieren in der Türkei
    • Unternehmensgründung:
      • Bei der Gründung eines Unternehmens in der Türkeit müssen die entsprechenden Regeln und Vorschriften befolgt werden:
        • Online-Versand der Gründungsurkunde und Satzung an MERSIS
        • Erstellung und notarielle Beurkundung der Unternehmensunterlagen
        • Beantragung einer vorläufigen Steueridentifikationsnummer
        • Einzahlung eines Prozentsatzes des Kapitals auf das Konto der Wettbewerbsbehörde
        • Einzahlung von mindestens 25 Prozent des Startkapitals auf ein Bankkonto und Nachweis darüber
        • Anmeldung zur Registrierung bei der Direktion des Handelsregisters
        • Beglaubigung der gesetzlichen
        • Nachverfolgung der Meldung der Direktion des Handelsregisters zur Unternehmensgründung an das Finanzamt
        • Ausstellung des Signaturrundschreibens
        • Wechsel zum elektronischen Format/E-TUYS-System für bestimmte Dokumente
      • Joint Ventures
        • Keine spezifischen Rechtsvorschriften für Joint Ventures. Sie unterliegen den für die jeweilige Gesellschaftsform geltenden Gesetzen. Aktionärsvereinbarungen sind notwendig.
        • Keine Beschränkung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der Aktionäre und Vorstand.
      • Verbindungsbüro
        • Einfach und schnelle Registrierung
        • Keine kommerzielle Tätigkeit
        • Nur für Werbung, Kontakt, Kommunikation und ähnliche Tätigkeiten.
    • Beantragen einer Arbeitgenehmigung
    • Beantragen einer Aufenthaltsgenehmigung
    • Erwerb von Eigentum und Staatsbürgerschaft
    • Investitionszonen
    • Förderungen
  • Corporate Finance
    • Unternehmen kaufen/verkaufen in der Türkei
    • Management Buy In in der Türkei
    • Management Buy Out in der Türkei
    • M&A
    • Bewetrung von Unternehmen
    • Due Diligence
  • Rechtsgebiete
    • Handelsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Immobillienrecht
    • Patentrecht
    • Arbeitsrecht
       
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