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Investieren in der Türkei
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Unternehmensgründung:
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Bei der Gründung eines Unternehmens in der Türkeit müssen die entsprechenden Regeln und Vorschriften befolgt werden:
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Online-Versand der Gründungsurkunde und Satzung an MERSIS
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Erstellung und notarielle Beurkundung der Unternehmensunterlagen
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Beantragung einer vorläufigen Steueridentifikationsnummer
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Einzahlung eines Prozentsatzes des Kapitals auf das Konto der Wettbewerbsbehörde
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Einzahlung von mindestens 25 Prozent des Startkapitals auf ein Bankkonto und Nachweis darüber
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Anmeldung zur Registrierung bei der Direktion des Handelsregisters
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Beglaubigung der gesetzlichen
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Nachverfolgung der Meldung der Direktion des Handelsregisters zur Unternehmensgründung an das Finanzamt
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Ausstellung des Signaturrundschreibens
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Wechsel zum elektronischen Format/E-TUYS-System für bestimmte Dokumente
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Joint Ventures
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Keine spezifischen Rechtsvorschriften für Joint Ventures. Sie unterliegen den für die jeweilige Gesellschaftsform geltenden Gesetzen. Aktionärsvereinbarungen sind notwendig.
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Keine Beschränkung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der Aktionäre und Vorstand.
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Verbindungsbüro
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Einfach und schnelle Registrierung
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Keine kommerzielle Tätigkeit
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Nur für Werbung, Kontakt, Kommunikation und ähnliche Tätigkeiten.
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Beantragen einer Arbeitgenehmigung
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Beantragen einer Aufenthaltsgenehmigung
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Erwerb von Eigentum und Staatsbürgerschaft
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Investitionszonen
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Förderungen
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Corporate Finance
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Unternehmen kaufen/verkaufen in der Türkei
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Management Buy In in der Türkei
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Management Buy Out in der Türkei
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M&A
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Bewetrung von Unternehmen
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Due Diligence
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Rechtsgebiete
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Handelsrecht
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Gesellschaftsrecht
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Immobillienrecht
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Patentrecht
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Arbeitsrecht